Die Standardisierte Bewertung (vollständiger Name: Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs) ist ein Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung von ÖPNV-Projekten in Deutschland.

Gemäß einer Vereinbarung des Bundesverkehrsministeriums mit den Verkehrsministerien der Länder hat beim Ausbau von Schienenwegen, die gemäß dem Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gefördert werden sollen, eine Standardisierte Bewertung zu erfolgen, sofern die zuwendungsfähigen Kosten 50 Millionen Euro übersteigen. Damit wird der Nachweis einer volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit nach § 3 GVFG erbracht. Der Bund stellt Kommunen im Rahmen des Förderprogramms rund 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, mit denen bis zu 60 Prozent der Kosten gefördert werden.

Die Standardisierte Bewertung wurde durch das Verkehrswissenschaftliche Institut der Universität Stuttgart unter Leitung von Gerhard Heimerl und die Münchner Firma Intraplan Consult GmbH seit Anfang der 1980er Jahre entwickelt. Die derzeit aktuelle Version 2016 wurde im März 2017 eingeführt und löst die Vorgängerversion aus dem Jahr 2006 ab. Version 2016 findet auch für die Bewertung der Zabergäubahn Verwendung.

In das Ergebnis der Standardisierten Bewertung sollen alle externen Effekte eines Projektes einfließen. Das Verfahren soll eine vergleichbare Bewertung verschiedener Projekte nach einheitlichen Maßstäben liefern, um öffentliche Fördermittel vor allem des Bundes nach Förderwürdigkeit zu verteilen. Dabei werden nicht nur die betriebswirtschaftlichen Effekte einer Maßnahme, sondern auch die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen in Form einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt.

Das Verfahren

Das Verfahren besteht aus einer „mehrstufigen Bewertung“: Alle Wirkungen eines Projektes werden zunächst danach unterteilt, ob sie kardinal messbar (in Zahlen ausdrückbar) sind oder nicht. Nicht kardinal messbare Wirkungen können in einer ergänzenden Darstellung gewürdigt werden. Die in Zahlen ausdrückbaren Wirkungen werden danach unterteilt, ob sie

  • monetär (in Geldgrößen vorliegend, z. B. Erträge, Investitionen, laufende Kosten),
  • monetarisierbar (durch etablierte Verfahren in Geldgrößen umrechenbar, z. B. Reisezeitgewinne, Luftverschmutzung) oder
  • nicht monetarisierbar

sind. Daraus werden gebildet:

  • Nutzen-Kosten-Indikator E1 („Teilindikatoren, deren originäre Messgrößen entweder monetär sind oder durch konventionell abgesicherte Umrechnungen monetarisierbar sind“),
  • Nutzwertanalytischer Indikator E2 („In E1 berücksichtigte Teilindikatoren und zusätzliche Indikatoren, die kardinal messbar sind“),
  • Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen für Investoren und Betreiber ist die so genannte „Folgekostenrechnung“ vorgesehen.

Für die Förderung nach dem GVFG ist der Indikator E1 maßgeblich. Sein Wert gibt das Nutzen-Kosten-Verhältnis an, so bedeutet „1,4“ z. B., dass der Nutzen das 1,4-fache der Kosten beträgt. Nur Projekte mit einem Wert größer als 1 (d. h. die Nutzen sind größer als die Kosten) erfüllen das Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 7 Bundeshaushaltsordnung und dürfen gefördert werden.

Quelle: Wikipedia