Hinweise zur Mitgliedschaft
Mit der Einwilligung zur Mitgliedschaft bestätigt die antragstellende Person, dass Sie die Ziele und insbesondere die Satzung des Vereins Zabergäu pro Stadtbahn e.V. anerkennt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber dem Verein erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags.
Der Jahres-Mitgliedschaftsbeitrag beträgt 10 €, höhere Beiträge sind freiwillig.
Weitere Hinweise
Information zum Datenschutz
Nutzung der E-Mail-Adresse: Die antragstellende Person willigt ein, dass der Verein Zabergäu pro Stadtbahn e.V. die E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung der ausgewählten Medien, sowie zur allgemeinen Kommunikation nutzt. Eine Übermittlung der E-Mail-Adresse an Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Sie können auch gerne die Beitrittserklärung als PDF herunterladen und uns per Post zukommen lassen.